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BTG informiert über Erbschaftsteuerreform

BTG informiert über Erbschaftsteuerreform

Datum: 17.07.2014

Zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter kleiner und mittelständischer Unternehmen aus der Ortenau trafen sich am Mittwoch, den 16.11.2016, im Rahmen einer Vortragsveranstaltung im Großen Saal der Industrie- und Handelskammer in Lahr zum Thema „Erbschaftsteuerreform 2016 – Kernpunkte, Problemfelder, Gestaltungsoptionen“.

Die Reform des Erbschaftsteuerrechts wurde erforderlich, da das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 17.12.2014 die Verfassungswidrigkeit wesentlicher Teile des Gesetzes festgestellt und den Gesetzgeber zur Nachbesserung bis zum 30.06.2016 aufgefordert hatte. Nach monatelangen Diskussionen und politisch motivierten zähen Verhandlungen konnte deutlich verspätet am 22.09.2016 ein Kompromiss gefunden werden, der auch Zustimmung in Bundestag und Bundesrat fand.

In ihrem Vortrag gaben Wolfgang Teufel und Ralf Coan von der BTG einen ersten Überblick über die beschlossene Reform des Erbschaftsteuerrechts, die insbesondere bei erbschaft- und schenkungsteuerlichen Übertragungen von betrieblichen Vermögen zu gravierenden Änderungen führt. Wolfgang Teufel stellte dar, dass der neu beschlossene Wertabschlag für Familienunternehmen zwar zu begrüßen sei, sich aber aufgrund einer zeitlich geforderten Bindung von mehr als 20 Jahren in der Praxis kaum umsetzen lassen werde. Die Vergünstigungen bei der Übertragung von Unternehmensvermögen werden ab einem Wert von mehr als EUR 26 Mio. sukzessive eingeschränkt; ab EUR 90 Mio. findet grundsätzlich keine Verschonung mehr statt. Am anderen Ende der Skala müssen künftig auch Kleinbetriebe mit mehr als 5 Arbeitnehmern einschränkende Regelungen beachten.

Abschließend führte Ralf Coan aus, dass die Neuregelungen höhere Anforderungen an eine passgenaue Unternehmensnachfolgeplanung stellen. Hierbei wurden mögliche Gestaltungsoptionen aufgezeigt, die es in der Praxis umzusetzen gilt.

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