Grenzgänger
Beratung für Grenzpendler nach Frankreich oder in die Schweiz
Sie arbeiten in Frankreich oder in der Schweiz und müssen für Ihre Arbeit die Staatgrenze überqueren? Dann zählen Sie steuerlich betrachtet zu den sogenannten Grenzpendlern bzw. Grenzgängern. Aber wo sind Sie steuerpflichtig? Die Besteuerung von Grenzpendlern erfordert besondere Kenntnisse, um eine Doppelbesteuerung zu verhindern. Durch unsere Nähe zu den Staatsgrenzen betreuen wir zahlreiche Mandanten, die in einem Staat leben, aber im anderen arbeiten.
Wohnen in Deutschland, Arbeiten in Frankreich oder in der Schweiz
Wir untersuchen und klären für Sie alle Fragen rund um Einkommensteuer, Absetzbeträge, Quellensteuer und Veranlagung:
- Welcher Staat hat nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) das Besteuerungsrecht?
- Welche speziellen Regelungen sind bei Ein- und Auszahlungen aus einer Pensionskasse (2. Säule) in der Schweiz, z. B. als Freizügigkeitsleistung, anzuwenden?
- Wo sollen Ihre Einkünfte besteuert werden? Als Grenzpendler können Sie eventuell auch gestalten, ob Ihre Einkünfte als Grenzgänger in der Schweiz oder in Deutschland besteuert werden. Quellensteuerabzug und Veranlagung stehen sich gegenüber. Wir kennen die Fälle und Fallen.
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung in diesem Bereich. Wir begleiten Sie bei diesem komplexen Steuerthema.