Seitenbereiche

Steuerneuigkeiten für unsere Mandanten

Arzt- und Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastungen

https://www.badischetreuhand.de/news_aerzte/

Außergewöhnliche Belastungen

Als außergewöhnliche Belastungen gelten größere Aufwendungen und Ausgaben, die Steuerpflichtigen zwangsläufig entstehen und mit denen die überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes nicht belastet ist. Solche Aufwendungen können bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens abgezogen werden, vorausgesetzt sie werden nicht bereits entweder als Betriebsausgabe oder als Sonderausgabe abgezogen.

Fettabsaugung

Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 27.9.2017 (Az. 7 K 1940/17) Aufwendungen für eine Fettabsaugung nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Im Streitfall litt die Steuerpflichtige an einem Lipödem. Der behandelnde Arzt bescheinigte die medizinische Notwendigkeit. Die Krankenkasse lehnte eine Kostenübernahme ab. Und auch das Finanzamt lehnte eine steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen als Krankheitskosten ab. Gegen die steuerliche Geltendmachung sprach vor allem die Tatsache, dass die Liposuktion keine anerkannte Standardtherapie sei.

Künstliche Befruchtung

Positiv in Sachen Steuerabzug von Behandlungskosten entschied der Bundesfinanzhof (BFH) hingegen im Fall der heterologen künstlichen Befruchtung einer empfängnisunfähigen Frau (Urteil vom 5.10.2017, VI R 47/15). Im Streitfall lebte die Steuerpflichtige in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft. Das Finanzamt verweigerte den Steuerabzug mit der Begründung, dass die Richtlinien der ärztlichen Berufsordnungen entgegenstünden. Die Behandlung erfolgte in einer dänischen Klinik. Der BFH war der Ansicht, dass die Richtlinien der ärztlichen Berufsordnungen mehrerer Bundesländer gerade nicht entgegenstanden. Ebenso wie bei Ehepaaren und heterosexuellen Lebenspartnerschaften kann in entsprechenden Fällen einer künstlichen Befruchtung zur Umgehung einer vorhandenen Sterilität eines Partners auch bei gleichgeschlechtlichen Paaren eine tatsächliche Zwangslage nicht verneint werden, so die Richter.

Stand: 26. Februar 2018

Bild: Alekss - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Die BTG ist eine Kanzlei mit Sitz in Lahr und Freiburg. Seit der Gründung im Jahr 1967 stehen wir für qualitative und ganzheitliche Steuerberatung in der im Ortenaukreis und der Region Lahr, Offenburg, und Baden-Baden.

BTG Badische Treuhand Gesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.