Seitenbereiche

Steuerneuigkeiten für unsere Mandanten

Neues Jahressteuergesetz 2016

https://www.badischetreuhand.de/news_mandanten/

Neuer Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium

Umsetzung der Protokollerklärung

Gegenstand des Jahressteuergesetzes 2015 war u.a. eine Protokollerklärung mit weiteren „politischen Streitpunkten“. Die Bundesregierung verpflichtete sich gegenüber dem Bundesrat zur Umsetzung dieser Streitpunkte in einem Gesetzgebungsverfahren. Zu diesem Zweck hat das Bundesfinanzministerium vor wenigen Wochen den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung veröffentlicht. Offen ist, wie sich dieses Gesetz bezeichnen lässt. Es kristallisiert sich aber mehr und mehr die Bezeichnung „Jahressteuergesetz 2016“ heraus.

Die wesentlichen Neuregelungen

Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht: Der Begriff der unbeschränkten Steuerpflicht soll künftig auch alle aus dem UN-Seerechtsübereinkommen ableitbaren Besteuerungsrechte umfassen. Danach sollen der unbeschränkten Steuerpflicht künftig auch diverse wirtschaftliche Aktivitäten wie die Fischzucht oder die Ausbeutung von Bodenschätzen unterliegen. Dasselbe soll analog für die Körperschaft- und Gewerbesteuer gelten.

Investitionsabzugsbetrag: Bislang war Voraussetzung für die Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrages, dass der Steuerpflichtige das künftig anzuschaffende Wirtschaftsgut dem Finanzamt gegenüber ausreichend benannt hat. Dieses Erfordernis soll künftig wegfallen. Anzugeben sind danach nur noch die Abzugsbeträge.

Schädlicher Beteiligungserwerb: Liegt ein sogenannter schädlicher Beteiligungserwerb im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes (§ 8c KStG) vor, führt dies regelmäßig zur vollständigen Nichtanerkennung der Verluste beim übertragenden Rechtsträger. Eine Ausnahme besteht bei Konzernen. Diese Konzernklausel soll jetzt auch auf Personengesellschaften sowie Umstrukturierungen durch die Konzernspitze erweitert werden.

Zeitliche Anwendung

Der zeitliche Anwendungsbereich ist unterschiedlich. Grundsätzlich sollen die Neuregelungen ab 2016 gelten. Die Erleichterungen beim schädlichen Beteiligungserwerb sollen rückwirkend für Erwerbe nach dem 31.12.2009 gelten. In bestimmten Fällen dürften sich so Verluste noch nachträglich steuerlich verwerten lassen.

Stand: 27. März 2015

Bild: travelbook - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Die BTG ist eine Kanzlei mit Sitz in Lahr und Freiburg. Seit der Gründung im Jahr 1967 stehen wir für qualitative und ganzheitliche Steuerberatung in der im Ortenaukreis und der Region Lahr, Offenburg, und Baden-Baden.

BTG Badische Treuhand Gesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.