Seitenbereiche

Steuerneuigkeiten für unsere Mandanten

Neue Regelungen für die verbindliche Auskunft

https://www.badischetreuhand.de/news_mandanten/

Verbindliche Auskunft:

Finanzämter erteilen auf Antrag verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von bestimmten, nicht verwirklichten Sachverhalten, sofern daraus erhebliche steuerliche Auswirkungen entstehen (können) und dies für den Antragsteller von besonderem Interesse ist. Diese Auskünfte waren – und sind auch weiterhin – kostenpflichtig. Daran ändert auch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 nichts.

Bagatellregelung:

Mit dem Steuervereinfachungsgesetz wird allerdings eine Bagatellgrenze eingeführt. Beträgt der Gegenstandswert danach weniger als 10.000 €, wird künftig keine Gebühr mehr erhoben. Gegenstandswert ist jener Wert, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat. Das ist im Regelfall der Steuervorteil, den der Antragsteller hat. Im Einzelnen berechnet sich der Gegenstandswert nach dem Anwendungserlass aus der Differenz des Steuerbetrags, den der Antragsteller unter Zustimmung seiner vorgetragenen Rechtsauffassung zu zahlen hätte, und jenem Steuerbetrag, den der Antragsteller zu zahlen hätte, wenn das Finanzamt die entgegengesetzte Auffassung vertritt.

Zeitgebühr:

Ist ein Gegenstandswert nicht bestimmbar und kann er auch nicht durch Schätzung bestimmt werden, wird für verbindliche Auskünfte wie bisher eine Zeitgebühr berechnet. Diese beträgt – unverändert - 50 € je angefangene halbe Stunde Bearbeitungszeit. Neu ist, dass keine Gebühr erhoben wird, wenn die Bearbeitungszeit weniger als zwei Stunden betragen hat. Die Neuregelungen gelten voraussichtlich ab dem 1.1.2012.

Stand: 12. Juli 2011

Bild: fuxart - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Die BTG ist eine Kanzlei mit Sitz in Lahr und Freiburg. Seit der Gründung im Jahr 1967 stehen wir für qualitative und ganzheitliche Steuerberatung in der im Ortenaukreis und der Region Lahr, Offenburg, und Baden-Baden.

BTG Badische Treuhand Gesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.