Seitenbereiche

Steuerneuigkeiten für unsere Mandanten

Abfindungsbesteuerung Schweiz

https://www.badischetreuhand.de/news_mandanten/

DBA-Regelung

Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschland-Schweiz (Art. 15 Abs. 1 Satz 1) dürfen Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat – also in Deutschland oder der Schweiz – ansässige Person aus unselbstständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden. Etwas anderes gilt aber, wenn die Arbeit in dem anderen Vertragsstaat ausgeübt wird.

Der Fall

Im Streitfall hat ein ehemals in Deutschland beschäftigter Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt und dort bei einem neuen Arbeitgeber eine Tätigkeit aufgenommen. Von seinem ehemaligen deutschen Arbeitgeber erhielt er eine Abfindung in Höhe von € 780.000,00. Das deutsche Finanzamt behielt € 338.000,00 an Lohnsteuer und € 18.500,00 an Solidaritätszuschlag ein. Zu Unrecht, wie der Bundesfinanzhof entschieden hat.

BFH-Urteil

Nach ständiger Bundesfinanzhof-Rechtsprechung sind Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses nicht im Tätigkeitsstaat, sondern im Ansässigkeitsstaat zu besteuern (Urteil vom 10.6.2015, I R 79/13). Bei Abfindungen handelt es sich nicht um ein zusätzliches Entgelt für eine frühere Tätigkeit. Unerheblich ist, dass die Abfindung aus einem deutschen Arbeitsverhältnis stammt. Denn „ein bloßer Zusammenhang zwischen Zahlung und Tätigkeit genügt nach dem Abkommenswortlaut“ nicht, so der BFH.

Konsultationsvereinbarung

Der BFH hat zudem klargestellt, dass die deutsch-schweizerische Konsultationsvereinbarung vom 17.3.2010 nicht gilt. Nach dieser Vereinbarung wären Abfindungszahlungen ohne Versorgungscharakter nach dem Tätigkeitsortsprinzip zu behandeln.

Stand: 26. November 2015

Bild: sebra - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Die BTG ist eine Kanzlei mit Sitz in Lahr und Freiburg. Seit der Gründung im Jahr 1967 stehen wir für qualitative und ganzheitliche Steuerberatung in der im Ortenaukreis und der Region Lahr, Offenburg, und Baden-Baden.

BTG Badische Treuhand Gesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.