Seitenbereiche

Steuerneuigkeiten für unsere Mandanten

Rückstellung für Weihnachtsgeld und Überstunden

https://www.badischetreuhand.de/news_mandanten/

Wichtige Buchungen zum Jahreswechsel

Jahresurlaub, offene Überstunden

Für Mitarbeiter, die bis zum 31.12. noch nicht ihren gesamten Jahresurlaub beansprucht haben oder Überstunden mit ins nächste Jahr nehmen, muss zum Jahresende bzw. Geschäftsjahresende eine Rückstellung gebildet werden (sogenannter „Verpflichtungsüberschuss“). So ist beispielsweise eine Rückstellung in Höhe eines Monatsgehaltes für solche Mitarbeiter zu bilden, die zusammen mit Überstunden und noch nicht verbrauchten Urlaubstagen auf einen Arbeitsmonat kommen.

Weihnachtsgelder von der GmbH

Arbeitslöhne, die die GmbH an den Gesellschafter-Geschäftsführer auszahlt, werden in der Regel von der Finanzverwaltung nur anerkannt, wenn sie mit der GmbH vorab schriftlich vereinbart worden sind. Das gilt insbesondere für Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld. Gesellschafter-Geschäftsführer, die sich auch im nächsten Jahr zusätzlich zu ihrem regelmäßigen Gehalt von ihrer GmbH ein Weihnachtsgeld auszahlen lassen, sollten daher in diesem Jahr noch eine entsprechende Vereinbarung treffen.

Stand: 26. November 2015

Bild: drubig-photo - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Die BTG ist eine Kanzlei mit Sitz in Lahr und Freiburg. Seit der Gründung im Jahr 1967 stehen wir für qualitative und ganzheitliche Steuerberatung in der im Ortenaukreis und der Region Lahr, Offenburg, und Baden-Baden.

BTG Badische Treuhand Gesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.