Seitenbereiche

Steuerneuigkeiten für unsere Mandanten

Spanienimmobilie: Vorsicht verdeckte Gewinnausschüttung!

https://www.badischetreuhand.de/news_mandanten/

Ehemaliges Steuersparmodell wird zur Steuerfalle!

Beliebtes Modell

Spanische Ferienimmobilien über eine spanische Kapitalgesellschaft zu halten, wurde von vielen Experten als „Steuersparmodell“ empfohlen. So haben etliche Deutsche ihre Finca auf Mallorca oder ihr Haus in Spanien in eine sogenannte Sociedad Limitada (SL) eingebracht, dem spanischen Äquivalent der deutschen GmbH. Das Modell brachte bisher lukrative Steuervorteile. Unter anderem sparten sich die Gesellschafter beim Generationswechsel Erbschaftsteuern.

Bundesfinanzhof erkennt verdeckte Gewinnausschüttung

Im Regelfall nutzten die Gesellschafter der Sociedad Limitada die in die Gesellschaft eingebrachte Ferienimmobilie selbst. Die Gesellschafter bestanden im Regelfall aus den ehemaligen deutschen Immobilieneigentümern selbst und dessen Familienangehörigen. In einer solchen unentgeltlichen Nutzung sieht der Bundesfinanzhof bei den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern eine verdeckte Gewinnausschüttung in Gestalt der verhinderten Vermögensmehrung (Urteil v. 12.06.2013, Az.: I R 109-111/10).

Besteuerungsrecht Deutschland

Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Spanien ist es grundsätzlich so, dass Einkünfte aus Immobilien, die in Spanien belegen sind, dort zu versteuern sind (Art. 6 DBA Spanien). Dies soll nach Ansicht des BFH aber nicht für die verdeckten Gewinnausschüttungen gelten. Für diese hat Deutschland das Besteuerungsrecht. Obwohl die selbst genutzte Ferienimmobilie keine Erträge bringt, ist danach der reale Nutzungswert in Deutschland als Kapitaleinkunft (Dividende) zu versteuern.

Stand: 29. Januar 2015

Bild: Leslie-Fotografics - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Die BTG ist eine Kanzlei mit Sitz in Lahr und Freiburg. Seit der Gründung im Jahr 1967 stehen wir für qualitative und ganzheitliche Steuerberatung in der im Ortenaukreis und der Region Lahr, Offenburg, und Baden-Baden.

BTG Badische Treuhand Gesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.