Seitenbereiche

Steuerneuigkeiten für unsere Mandanten

Beantragung von A1-Bescheinigungen bei Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland

https://www.badischetreuhand.de/news_mandanten/

A1-Bescheinigungen

A1-Entsendebescheinigungen dienen der Beitragsüberwachung bei Entsendungen innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz, die eine voraussichtliche Dauer von 24 Monaten nicht überschreiten. In diesen Fällen müssen nämlich trotz Beschäftigung im Ausland alle Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland gezahlt werden. Die Bescheinigungen dienen dem Nachweis der weiteren Anwendung des Sozialversicherungsrechts des Entsendestaates. Mit A1-Entsendebescheinigungen können Arbeitnehmer im Ausland die Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland nachweisen. Die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen in dem betreffenden Auslandsstaat entfällt.

Neuerung ab 1.1.2019

Arbeitgeber müssen seit dem 1.1.2019 die A1-Entsendebescheinigungen zwingend elektronisch beantragen. Auch die elektronische Rückübermittlung der A1-Bescheinigungen ist für Arbeitgeber verpflichtend geworden. Für Arbeitgeber, die kein entsprechendes Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, stehen Meldeportale der Kranken- bzw. Rentenversicherungsträger bereit (unter anderem auf der Homepage der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland www.dvka.de). Außerdem müssen seit 1.1.2019 Entsendebescheinigungen auch für kurzfristige Entsendungen (z. B. bei Dienstreisen) beantragt werden.

Auch Selbstständige betroffen

Selbstständig Tätige, die gesetzlich versichert sind, müssen ebenfalls vor beruflich bedingten Auslandsaufenthalten eine A1-Bescheinigung beantragen. Es gelten dieselben Regelungen wie für Arbeitnehmer.

Stand: 29. April 2019

Bild: fizkes - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Die BTG ist eine Kanzlei mit Sitz in Lahr und Freiburg. Seit der Gründung im Jahr 1967 stehen wir für qualitative und ganzheitliche Steuerberatung in der im Ortenaukreis und der Region Lahr, Offenburg, und Baden-Baden.

BTG Badische Treuhand Gesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.